1. April: Antrag auf Bedingungsloses Grundeinkommen
Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ermöglicht jedem Bürger, in Würde leben zu können, seine Existenz und Grundbedürfnisse zu sichern und an der Gesellschaft teilzuhaben. Es steht jedem frei, einen unbeschränkten Betrag hinzuzuverdienen oder auf Erwerbsarbeit zu verzichten. Jeder kann sich die Tätigkeit auswählen, die ihm sinnvoll und wichtig erscheint. Jeder Bürger hat einen lebenslangen individuellen Rechtsanspruch auf das BGE, es wird ohne Prüfung der Bedürftigkeit monatlich ausbezahlt.
Die Bundesagentur für Einkommen (www.bundesagentur-fuer-einkommen.de) hat am 1.April bekannt gegeben, dass das Grundeinkommen für alle eingeführt worden ist.
Anträge sind runterzuladen (http://www.bundesagentur-fuer-einkommen.de/bge-antrag-dateien/Antrag-Bed...) und an die Nürnberger Agentur einzureichen, das haben wohl eine ganze Menge Bürger getan.
Die humorlose Reaktion der Bundesagentur für Arbeit:
Nachdem am 3.04.2004 von der Bundesagentur für Arbeit (BA) öffentlich verlautbart wurde, man behalte sich rechtliche Schritte gegen die Initiatoren der Webseite Bundesagentur-fuer-Einkommen (BE) vor, kam heute das dem entsprechende Schreiben der BA bei den Initiatoren der BE an.
In diesem Schreiben wird eine Fülle von "Rechtsverletzungen", die mit der Aktion der BE zusammenhängen sollen, aufgezählt.
Zur Abwendung eines Prozesses gegen sie, sollen die Initiatoren der BE eine Erklärung unterschreiben, durch die sie sich - wir zitieren:
"uneingeschränkt, bedingungslos und unwiderruflich" verpflichten, die weitere Verwendung und Bereitstellung
- von Inhalten des Internetauftritts der Bundesagentur für Arbeit
- des Corporate Designs des Internetauftritts der Bundesagentur für Arbeit
- des mit dem Logo der Bundesagentur für Arbeit nahezu identischen Logos,
- des an die Bundesagentur für Arbeit adressierten Vordruckes "Antrag auf bedingungslosen Grundeinkommen"
auf der Internetseite www.bundesagentur-fuer-einkommen.de zu unterlassen und auch künftig diese sowie jede andere Art der Verwendung oder Bereitstellung der bezeichneten Inhalte zu unterlassen.“
Doch damit lange nicht genug:
In einem weiteren Schritt fordert die BA, dass die BE sich uneingeschränkt, bedingungslos und unwiderruflich verpflichte, „für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss eines Fortsetzungszusammenhangs
1. eine Vertragsstrafe i.H.v 5.000 Euro an die BA zu zahlen
2. der BA alle Schäden zu ersetzen, die durch die oben angeführten Handlungen entstanden sind und noch entstehen werden
3. der BA durch die weitere Geltendmachung ihrer Rechte entstehende Kosten zu ersetzen.“
(Quelle: www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/ba-fuer-bedingungslosigkeit)
Das Schreiben der BA ist auch im Wortlaut zu lesen: http://www.geistesschulung.de/bbg/bfe-strafandrohung.pdf
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